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Date of registration: Jun 24th 2009
Location: Bayern....zefix
Occupation: Physiotherapeut/ Osteopath i.A.
Thanks: 7896

Date of registration: Jun 24th 2009
Location: Bayern....zefix
Occupation: Physiotherapeut/ Osteopath i.A.
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Grad in meiner Therapie nen kleinen 5jährigen gehabt, musste zwecks Gangschule aufs Laufband mit ihm, da hat er rumgehampelt, war nicht des erste mal mit ihm dadrauf, er liebt es nämlich, aber Heute war er in einem Schub, ist ein ADHS - Kind. Bei 3 kmh habe ich auf aus gedrückt weil es mir zu gefährlich wurde, da in genau diesem Moment stolperte er über seine Beine und rutschte mir durch die Beine hinten runter und mit dem Gesicht genau auf ne Metallecke, Platzwunde und Jochbeinprellung. Ist einfach blöd zu verdauen, da ich mir Vorwürfe mache. Die Mutter sagte zwar auch ich kann nichts dafür aber dennoch fühle ich mich Verantwortlich. Ich habe die Aufsichtspflicht und genauch in dem Moment, zum ausmachen eben vernachlässigt!![]()
Quoted
Die Schweigepflicht nach Strafgesetzbuch gilt nur für die im Strafgesetzbuch aufgezählten Berufe, nämlich für Geistliche, Rechtsanwältinnen, Verteidiger, Notare, nach Obligationenrecht zur Verschwiegenheit verpflichtete Revisoren, Ärztinnen, Zahnärzte, Apothekerinnen und Hebammen sowie für ihre Hilfspersonen. Als solche können z.B. Krankenpfleger, Arztgehilfinnen, Ergo- und Physiotherapeutinnen in Frage kommen.
Die Schweigepflicht nach Datenschutzgesetz gilt für alle anderen Berufspersonen, die zur Ausübung ihres Berufes ebenfalls auf die Kenntnis besonders schützenswerter Personendaten angewiesen sind. Dazu gehören z. B. Psychologen und Sozialarbeiter.
Eine Verletzung der Schweigepflicht kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen, sofern der Geschädigte eine Strafanzeige einreicht.

@silver und jetzt nochmal lesen![]()